Presserklärung der Ahmadiyya Muslim Jamaat
zur Erklarung der EKD (Evangelische Kirche Deutschlands),
das Kopftuch kann Zweifel an Eignung von Lehrerinnen begrunden"
vom 12.10.2003

Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist eine der größten islamischen Organisationen in Deutschland. Sie reagiert mit Entsetzen uber die tendenziose, unseriose und abwertende Darstellung des Islams durch die EKD auf deren Erklarung zum Kopftuchstreit. In ihren „Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchstreit“ hatte die EKD unter anderem behauptet:

„Staatsbeamte (haben) jederzeit fur die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit auch fur die Gleichberechtigung von Mann und Frau einzutreten. Wenn eine muslimische Bewerberin fur eine Lehrtatigkeit an offentlichen Schulen unter Berufung auf Religionsfreiheit im Dienst ein Kopftuch tragen will, begrundet ihr Verhalten angesichts der Bedeutung des Kopftuches im Islam Zweifel an ihrer Eignung als Lehrerin an einer staatlichen Schule.“

Wir stellen fest, dass – wie in ungezahlten Veroffentlichungen bewiesen- der Koran und das vorbildliche Leben des Heiligen Propheten Mohammed die absolute Gleichwertigkeit von Mann und Frau festlegen. Daraus resultiert eine vollige Gleichstellung von Mann und Frau in all ihren jeweiligen Fahigkeiten, was uneingeschrankte geistige Gleichberechtigung beinhaltet. Sollt die EKD Zweifel daran haben, sind wir gerne bereit, dies in allen Einzelheiten zu belegen. Was die biologische Konstitution von Mann und Frau betrifft, so ergeben sich aus ihr notwendigerweise Unterschiede, so dass Frauen durch den Islam in bestimmten Lebenslagen mehr Recht eingeraumt werden als Mannern.
Weiterhin stellen wir fest, dass der Koran ohne Wenn und Aber demokratische Gesellschaftsformen fordert und vorsieht. Sollte die EKD dies nicht wahrgenommen haben, sind wir gerne bereit, dafur den Beweis zu erbringen.

Dass der Koran wie auch andere heilige Schriften der unterschiedlichen Religionen missinterpretiert werden konnen, steht au?er Frage. Aber wenn die EKD den Islam an sich angreift mit der Behauptung, dass „angesichts der Bedeutung des Kopftuches im Islam“ – also des Islams schlechthin- Zweifel bei ihr daran bestehen, dass eine Muslimin, gleich welcher Richtung im Islam sie angehort, geeignet sei, Lehrerin an einer stattlichen Schule zu sein, so verlasst sie den Boden der Sachlichkeit. Sie unterstellt damit dem Islam an sich, was sie nicht belegen kann. Wir nennen so etwas Indoktrination und eine Aushohlung der Wurde des Menschen, die einzuhalten der erste Artikel unseres Grundgesetzes gebietet.

Was das Neutralitatsgebot der Schule betrifft, so stellen wir fest, dass es sich in den Inhalten der Lehrvermittlung manifestieren muss. Das Einhalten eines gottlichen Gebotes, das eine Muslimin fur sich in Anspruch nimmt, wenn sie ein Kopftuch tragt, verletzt nicht eine neutrale Wissensvermittlung. Wurde sie zwar nicht in der Schule aber nach Verlassen der Schule ein Kopftuch tragen, wurde das ihre Religionszugehorigkeit Schulerinnen und Schulern, die ihr au?erhalb des Unterrichts begegnen, gleichfalls deutlich machen. Zudem ist zumeist auch ohne Kleidung, die eine Religionszugehorigkeit erkenntlich mach, Lehrern wie Schulern bekannt, wessen Glaubens eine Lehrerin oder ein Lehrer ist. Will die EKD muslimischen Padagoginnen indes auch verbieten, sich, vom Kopftuch einmal abgesehen, so anzuziehen, wie es der Islam vorschreibt, also auf eine Weise, die ihre Reize verhullt?

Unklar ist uns schlie?lich, worin die EKD die „Bedeutung des Kopftuches im Islam“ eigentlich sieht. Nach Aussagen des Heiligen Korans hat Gott die Kopfbedeckung als Bekleidung deswegen vorgeschrieben, damit dadurch Keuschheit, Sittlichkeit und der Glaube, dass es einen einzigen Gott gibt, deutlich wird. Eine Vermittlung von Lehrinhalten in Deutsch oder Englischkenntnissen wird dadurch nicht eingeschrankt, das Neutralitatsgebot der Schule dadurch nicht verletzt.

Hadayatullah Hubsch
Pressesprecher der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland