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Presserklärung der Ahmadiyya
Muslim Jamaat
zur Erklarung der EKD (Evangelische Kirche Deutschlands),
das Kopftuch kann Zweifel an Eignung von Lehrerinnen begrunden"
vom 12.10.2003
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist eine der größten
islamischen Organisationen in Deutschland. Sie reagiert mit Entsetzen
uber die tendenziose, unseriose und abwertende Darstellung des Islams
durch die EKD auf deren Erklarung zum Kopftuchstreit. In ihren „Folgerungen
aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchstreit“
hatte die EKD unter anderem behauptet:
„Staatsbeamte (haben) jederzeit fur die freiheitliche demokratische
Grundordnung und damit auch fur die Gleichberechtigung von Mann und Frau
einzutreten. Wenn eine muslimische Bewerberin fur eine Lehrtatigkeit an
offentlichen Schulen unter Berufung auf Religionsfreiheit im Dienst ein
Kopftuch tragen will, begrundet ihr Verhalten angesichts der Bedeutung
des Kopftuches im Islam Zweifel an ihrer Eignung als Lehrerin an einer
staatlichen Schule.“
Wir stellen fest, dass – wie in ungezahlten Veroffentlichungen bewiesen-
der Koran und das vorbildliche Leben des Heiligen Propheten Mohammed die
absolute Gleichwertigkeit von Mann und Frau festlegen. Daraus resultiert
eine vollige Gleichstellung von Mann und Frau in all ihren jeweiligen
Fahigkeiten, was uneingeschrankte geistige Gleichberechtigung beinhaltet.
Sollt die EKD Zweifel daran haben, sind wir gerne bereit, dies in allen
Einzelheiten zu belegen. Was die biologische Konstitution von Mann und
Frau betrifft, so ergeben sich aus ihr notwendigerweise Unterschiede,
so dass Frauen durch den Islam in bestimmten Lebenslagen mehr Recht eingeraumt
werden als Mannern.
Weiterhin stellen wir fest, dass der Koran ohne Wenn und Aber demokratische
Gesellschaftsformen fordert und vorsieht. Sollte die EKD dies nicht wahrgenommen
haben, sind wir gerne bereit, dafur den Beweis zu erbringen.
Dass der Koran wie auch andere heilige Schriften der unterschiedlichen
Religionen missinterpretiert werden konnen, steht au?er Frage. Aber wenn
die EKD den Islam an sich angreift mit der Behauptung, dass „angesichts
der Bedeutung des Kopftuches im Islam“ – also des Islams schlechthin-
Zweifel bei ihr daran bestehen, dass eine Muslimin, gleich welcher Richtung
im Islam sie angehort, geeignet sei, Lehrerin an einer stattlichen Schule
zu sein, so verlasst sie den Boden der Sachlichkeit. Sie unterstellt damit
dem Islam an sich, was sie nicht belegen kann. Wir nennen so etwas Indoktrination
und eine Aushohlung der Wurde des Menschen, die einzuhalten der erste
Artikel unseres Grundgesetzes gebietet.
Was das Neutralitatsgebot der Schule betrifft, so stellen wir fest, dass
es sich in den Inhalten der Lehrvermittlung manifestieren muss. Das Einhalten
eines gottlichen Gebotes, das eine Muslimin fur sich in Anspruch nimmt,
wenn sie ein Kopftuch tragt, verletzt nicht eine neutrale Wissensvermittlung.
Wurde sie zwar nicht in der Schule aber nach Verlassen der Schule ein
Kopftuch tragen, wurde das ihre Religionszugehorigkeit Schulerinnen und
Schulern, die ihr au?erhalb des Unterrichts begegnen, gleichfalls deutlich
machen. Zudem ist zumeist auch ohne Kleidung, die eine Religionszugehorigkeit
erkenntlich mach, Lehrern wie Schulern bekannt, wessen Glaubens eine Lehrerin
oder ein Lehrer ist. Will die EKD muslimischen Padagoginnen indes auch
verbieten, sich, vom Kopftuch einmal abgesehen, so anzuziehen, wie es
der Islam vorschreibt, also auf eine Weise, die ihre Reize verhullt?
Unklar ist uns schlie?lich, worin die EKD die „Bedeutung des Kopftuches
im Islam“ eigentlich sieht. Nach Aussagen des Heiligen Korans hat Gott
die Kopfbedeckung als Bekleidung deswegen vorgeschrieben, damit dadurch
Keuschheit, Sittlichkeit und der Glaube, dass es einen einzigen Gott gibt,
deutlich wird. Eine Vermittlung von Lehrinhalten in Deutsch oder Englischkenntnissen
wird dadurch nicht eingeschrankt, das Neutralitatsgebot der Schule dadurch
nicht verletzt.
Hadayatullah Hubsch
Pressesprecher der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
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