Die islamische Ehe
Der Heilige Prophet Mohammad, Frieden und Segnungen Allahs seien auf
ihm, hat gesagt:
„Wer nicht heiratet, ist nicht von mir“. Allah verbietet
im Heiligen Qur-ân ausdrücklich das Mönchstum; Zölibat
und Single-Dasein sind dem Islam fremd. Indes werden Ehen im Islam nicht
durch Zufall oder Augenschein geschlossen, sondern indem die Eltern
von heiratsfähigen Kindern gemeinsam mit ihren Nachkommen nach
geeigneten Partnern Ausschau halten, was nicht heißt, dass sie
ihre Kinder zwingen dürfen, jemanden zu heiraten. Braut und Bräutigam
müssen freiwillig ihre Zustimmung zu einer Ehe geben, dies wird
in der Regel schriftlich dokumentiert. Intime Kontakte vor und natürlich
auch außerhalb der Ehe sind verboten. Meint man, ein geeignetes
Paar gefunden zu haben, werden Treffen zwischen den Familien arrangiert,
und es beginnt eine Phase des intensiven Gebets (dem Isthikhara-Gebet
in den Worten des Heiligen Propheten, saw), durch das die Partner und
ihre Verwandten, oftmals auch spirituell hochstehende Freunde, ein Zeichen
von Allah erflehen, ob eine mögliche Ehe glücklich werden
wird. Der Heilige Prophet hatte gesagt, dass wegen der Schönheit,
der Abstammung, des Geldes oder der Frömmigkeit geheiratet wird,
Muslime aber sollten den Partner wegen dessen Frömmigkeit wählen.
Sind die Partner nach einer gewissen Zeit (mindestens 14 Tage) mit dem,
was ihnen vom Himmel zuteil wurde (mag es ein Traum sein oder auch nur
innere Sicherheit) zufrieden, steht der Heirat nichts mehr im Wege.
Die Trauung (Nikah) wird in der Moschee vollzogen (in Deutschland geht
ihr die standesamtliche Heirat voraus), anschließend (oder auch
erst nach einiger Zeit) wird die Eheschließung durch die Rukstana
(Heimholung der Braut) vollzogen. Ihr folgt das öffentliche Fest
der Walima. Der Ehemann ist verpflichtet, seiner Frau eine Morgengabe
(Maher) in Höhe von etwa sechs Monatseinkommen zu ihrer eigenen,
freien Verfügung zu geben. Er hat im Islam zudem die Pflicht, seine
Familie zu ernähren und zu versorgen. Arbeitet seine Frau auch
(was sie nur mit der Zustimmung ihres Mannes soll), steht ihr das verdiente
Geld zu, ohne dass sie verpflichtet wäre, irgendetwas davon auszugeben.
Die Ehefrau hat die Pflicht, das gemeinsame Haus zu einer Stätte
des Friedens zumachen, seine Geheimnisse zu wahren, auch in Krisensituationen
seine Schwächen nicht nach außen zu tragen und die Kinder
nach besten Kräften zum Guten zu erziehen.
Allah sagt im Heiligen Qur-ân, dass er zwischen die Eheleute
Zärtlichkeit gesetzt hat. Es heißt ausdrücklich, dass
die Frau dem Manne ein Gewand ist und der Mann der Frau ein Gewand ist.
Das bedeutet, dass, wie es ein Gewand tut, man einander Schutz vor Kälte
und Hitze geben soll und aneinander Schönheit, Freude und Frieden
finden soll. Allah sagt im Heiligen Qur-ân auch, in dem er die
Männer ermahnt, dass jemand, dem an seiner Frau etwas nicht gefällt,
nach denken soll, denn vielleicht hat Allah gerade in das, was nicht
seine Zuneigung sieht, viel Gutes gelegt.
Der Ehemann ist nicht nur verpflichtet, für das körperliche
Wohl seiner Frau zu sorgen, er hat laut dem Heiligen Qur-ân auch
nicht das Recht, sie roh oder unfreundlich zu behandeln. Sie ist nicht
seine Dienerin, wie Gott einmal dem Verheißenen Messias und Mahdi
des Islam, Hasrat Mirza Ghulam Ahmad, Frieden sei auf ihm, offenbarte,
sondern seine Gefährtin. Er hat somit kein Recht darauf, sich bedienen
zu lassen und der Vorzug seiner Männlichkeit, der sich in einer
bestimmten körperlichen Stärke manifestiert, gibt ihm nicht
das Recht zu machohaftem oder paschahaftem Verhalten.
Das Prinzip der Ehe ist ja, in ihr zur größtmöglichen
Vollkommenheit der Seele zu reifen, was bedeutet, dass im Durchsetzen
egoistischer Interessen und dem Ausbeuten des anderen niemals ein Ziel
gesehen werden darf. Die Ehe soll erfüllt sein vom Bestreben, dem
Partner zu helfen und liebe zu ihm ständig wachsen zu lassen. Das
bedingt, dass man vor der Schönheit anderer die Augen verschließen
soll und nicht durch Flirts o. ä. dem Ehebruch auch nur nahen darf,
wie der Heilige Qur-ân fordert.
Anstatt sich bedienen zu lassen, soll man sich bemühen, dem anderen
zu dienen und eine hohe Stufe der Selbstlosigkeit zu erlangen. Der Heilige
Qur-ân gibt uns dazu das Gebet:
„0 Allah, gewähre uns an unseren Ehepartnern und Kindern
Augentrost und mache sie und uns zu einem Vorbild für die Rechtschaffenen.“
Konflikte sollen in Ruhe und Geduld, durch Gebet und Gespräch ausgetragen
werden. Der Heilige Prophet hat besonders die Männer aufgefordert,
sehr oft Allah um Vergebung zu bitten und gesagt, dass mit jedem solchen
Gebet Allah ihren Frauen eine Segnung gewährt, was die innige Verbundenheit
zwischen den Eheleuten beschreibt.
Wird dennoch in Erwägung gezogen, sich scheiden zu lassen (was
Frau und Mann zusteht und nicht durch das dreimalige Aussprechen einer
Formel geschehen kann, wie manche meinen), sollen Bemühungen angestrengt
werden, mit Hilfe von Verwandten und Freunden eine Wiedervereinigung
zu erzielen. Scheitert das, setzt das im Heiligen Qur-ân beschriebene
neunmonatige Scheidungsverfahren ein, falls der Mann die Trennung wünscht.
Dem Scheidungsbegehren einer Frau kann indes sofort von einem Richter
zugestimmt werden. Mann und Frau sollen sich aber bewusst sein, dass,
wie der Prophet sagte, von allen erlaubten Dingen die Scheidung das
ist, was in den Augen Allahs am hassenswertesten ist. Die Ehe soll daher
nicht als auf das Erdenleben beschränkt angesehen werden, sondern
ist auch für die Ewigkeit nach dem Tode bestimmt. Unter Umständen,
etwa, wenn durch Krieg viele Frauen Witwen geworden und ihnen und den
Waisenkindern eine Familie fehlt, ist es dem Mann erlaubt, mehrere (bis
zu vier gleichzeitig) Frauen zu heiraten, aber nur, wenn er in der Lage
ist, zwischen ihnen vollkommene Gerechtigkeit walten zu lassen. Eine
Ehe, in der eine Frau mehrere Männer hat, ist wegen der sozialen
Beziehungen nicht erlaubt, zum Beispiel wüsste man in der Regel
nicht, von welchem Mann ein mögliches Kind ist. Vor allem dient
die Ehe der moralischen und spirituellen Vervollkommnung.