Auszüge aus einem Brief von einem Christen an diverse kirchliche Würdenträger

...Wenn Sie gläubige Muslims jedoch nach dem Grund fragen, warum die Frauen Kopftücher tragen, werden in der Regel folgende Antworten gegeben:

a) Muslime richten sich nach dem Koran. In der Sure 33, Vers 60 heißt es "... sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen. Das ist besser, damit sie erkannt und nicht belästigt werden."

b) Die Frauen wollen ihre Schönheit und Anziehungskraft, wie sie sich z.B. in dem Schmuck der Haare zeigt, vor fremden (Männer)- Blicken verbergen, während sie zu Hause im Kreis ihrer Verwandten kein Kopftuch tragen.

c) das Bekenntnis zum Islam, also ein religiöses Bekenntnis.

....Mag es in Einzelfällen in Deutschland vorkommen, daß radikale Gruppen religöse Symbole mißbrauchen, so tragen jedoch die weitaus größte Anzahl muslimischer Frauen dieses Bekleidungsstück im Sinne der obenangegebenen Begründung, die frei von radikalen Positionen ihre Religion in einer friedliebenden Weise praktizieren. Auch der emanzipatorische Ansatz greift in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht nicht.

Viele junge Muslimas in Deutschland tragen freiwillig das Kopftuch, um den Regeln ihrer Religion zu entsprechen und um ihre Keuschheit zu schützen. Das ist aus christlicher Perspektive nicht nur zu akzeptieren, sondern findet geistesverwandte Passagen im Neuen Testament, in der Praxis religiöser Juden, der Ostkirche und in manchen katholischen Gegenden, wo Frauen bis zum heutigen Tag im Gottesdienst ihr Haupt bedecken.

Manche Begründungen für ein Kopftuchverbot wirken eher als ein Reflex auf eine empfundene Bedrohung (die durch die Anschläge vom 11. September wohl größer geworden ist) durch den radikalen Islam, als sachlich begründet und erwiesen.

....Das geplante Gesetz in Baden-Würtemberg kann man nicht losgelöst von dem innereuropäischen Kontext betrachten. Ihnen sind sicher die gesetzlichen Vorgänge in Frankreich bekannt, durch die moslemische Schülerinnen daran gehindert werden sollen, das Kopftuch in der Schule zu tragen. In Belgien gibt es noch weitergehende Vorstellungen im Rahmen der liberalen Partei.

Kardinal Mario Pompa, einer der größten Experten in Kanonistik, hat sich in einem privaten Brief sehr kritisch zu dem Vorhaben der französischen Regierung geäußert. Er schreibt unter anderem:

"Das Recht auf Glaubensäußerungen betrifft nicht nur das Bekenntnis im Privaten, in den eigenen vier Wänden oder der eigenen Umgebung, sondern auch das öffentliche, und daher ist nicht einzusehen, warum der Staat eingreifen sollte, wo die Rechte anderer nicht verletzt werden, oder wo es keine Probleme mit der öffentlichen Ordnung gibt."

Konkreter: "Wenn das Schleiertragen gegen den Willen der Frau auferlegt ist, kann der Staat verhindern, dass dies geschieht, weil die persönliche Freiheit des Individuums angegriffen ist. Doch wenn, wer es trägt, dies aus freien Stücken tut, darf der Staat nicht zwingen, den Schleier abzunehmen" (Quelle: Zenit.org, 30. Januar 2003).

In seiner Ansprache an das Diplomatische Corps vom 12. Januar 2004 hat Papst Johannes-Paul II. beklagt: "in einigen Ländern" sei eine Haltung zu beobachten, die zu einer Gefahr für die umfassende Respektierung der Religionsfreiheit werden könnte.

Zwar werde der persönliche Glaube überall respektiert, doch dies gelte nicht für die "gesellschaftliche Dimensionen der Religionen". Die empfindliche Reaktion mancher französischer Politiker zeigte, daß die Botschaft an richtiger Stelle verstanden wurde.

... Ich bin mit nicht wenig anderen Menschen der Überzeugung, daß die Kirche weder in Frankreich noch in Deutschland die geplanten Verbote und Einschränkungen gegen religiöse Symbole unterstützen sollte. Sie ist eine Anwältin der religiösen Freiheit, wie es das II. Vatikanische Konzil lehrt. So sehr es wünschenswert ist mit dem Staat zusammenzuarbeiten, so wichtig ist es negative staatliche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu benennen. Das geplante Kopftuchgesetz ist eine solche Entwicklung! In Deutschland wird nun unter einer Prämisse einer angeblich politischen Gefahr und der Befreiung der Frau ein religiöses Symbol verboten werden, welches die moslemische Frau in tiefe Gewissensnöte stürzt und das Recht auf das öffentliche Glaubensbekenntnis untergräbt, wenn sie nicht ihren Beruf verlieren will. In Frankreich geschieht dies alles noch viel offener im Namen eines Laizismus. Wenn es sich aber ein Staat erlaubt die Symbole eines religiösen Bekenntnisses zu verbieten, einzuschränken, ihre Benutzung zu bestimmen, dann müssten eigentlich die geistigen Alarmglocken deutlich vernehmbar sein.

Jener Geist, der frommen moslemischen Frauen und Mädchen das Tragen von Kopftüchern als Lehrerin oder Schülerin verbieten will, wird in Zukunft auch nicht davor Halt machen gegen Kreuze, Kippas, und zur gegeben Zeit auch gegen weitere Symbole des Glaubens vorzugehen.

Die Verteidigung der religiösen Rechte der Moslems ist nicht nur ein Akt der Gerechtigkeit, sondern fördert auch den interreligiösen Dialog mit den Moslems. Sie ist ein aktiver Beitrag der Hochachtung, die wir den Moslems in einer brüderlichen Liebe entgegenbringen können.

...Niemand wird durch ein solches geplantes Gesetz geholfen. Weder wird die Gefahr eines islamischen Fundamentalismus verringert, noch wird einem Freiheitsanliegen moslemischer Frauen durch eine Art "Zwangsemanzipation" gedient. Hingegen sind die Folgen eines ungerechten und diskriminierenden Gesetzes, welches die religiöse Freiheit einschränkt, unüberschaubar.