Auszüge aus einem Brief von einem Christen an diverse
kirchliche Würdenträger
...Wenn Sie gläubige Muslims jedoch nach dem Grund fragen, warum
die Frauen Kopftücher tragen, werden in der Regel folgende Antworten
gegeben:
a) Muslime richten sich nach dem Koran. In der Sure 33, Vers 60 heißt
es "... sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen.
Das ist besser, damit sie erkannt und nicht belästigt werden."
b) Die Frauen wollen ihre Schönheit und Anziehungskraft, wie sie
sich z.B. in dem Schmuck der Haare zeigt, vor fremden (Männer)-
Blicken verbergen, während sie zu Hause im Kreis ihrer Verwandten
kein Kopftuch tragen.
c) das Bekenntnis zum Islam, also ein religiöses Bekenntnis.
....Mag es in Einzelfällen in Deutschland vorkommen, daß
radikale Gruppen religöse Symbole mißbrauchen, so tragen
jedoch die weitaus größte Anzahl muslimischer Frauen dieses
Bekleidungsstück im Sinne der obenangegebenen Begründung,
die frei von radikalen Positionen ihre Religion in einer friedliebenden
Weise praktizieren. Auch der emanzipatorische Ansatz greift in diesem
Zusammenhang aus meiner Sicht nicht.
Viele junge Muslimas in Deutschland tragen freiwillig das Kopftuch,
um den Regeln ihrer Religion zu entsprechen und um ihre Keuschheit zu
schützen. Das ist aus christlicher Perspektive nicht nur zu akzeptieren,
sondern findet geistesverwandte Passagen im Neuen Testament, in der
Praxis religiöser Juden, der Ostkirche und in manchen katholischen
Gegenden, wo Frauen bis zum heutigen Tag im Gottesdienst ihr Haupt bedecken.
Manche Begründungen für ein Kopftuchverbot wirken
eher als ein Reflex auf eine empfundene Bedrohung (die durch die Anschläge
vom 11. September wohl größer geworden ist) durch den radikalen
Islam, als sachlich begründet und erwiesen.
....Das geplante Gesetz in Baden-Würtemberg kann man nicht losgelöst
von dem innereuropäischen Kontext betrachten. Ihnen sind sicher
die gesetzlichen Vorgänge in Frankreich bekannt, durch die moslemische
Schülerinnen daran gehindert werden sollen, das Kopftuch in der
Schule zu tragen. In Belgien gibt es noch weitergehende Vorstellungen
im Rahmen der liberalen Partei.
Kardinal Mario Pompa, einer der größten Experten in Kanonistik,
hat sich in einem privaten Brief sehr kritisch zu dem Vorhaben der französischen
Regierung geäußert. Er schreibt unter anderem:
"Das Recht auf Glaubensäußerungen betrifft nicht
nur das Bekenntnis im Privaten, in den eigenen vier Wänden oder
der eigenen Umgebung, sondern auch das öffentliche, und daher ist
nicht einzusehen, warum der Staat eingreifen sollte, wo die Rechte anderer
nicht verletzt werden, oder wo es keine Probleme mit der öffentlichen
Ordnung gibt."
Konkreter: "Wenn das Schleiertragen gegen den Willen der Frau auferlegt
ist, kann der Staat verhindern, dass dies geschieht, weil die persönliche
Freiheit des Individuums angegriffen ist. Doch wenn, wer es trägt,
dies aus freien Stücken tut, darf der Staat nicht zwingen, den
Schleier abzunehmen" (Quelle: Zenit.org, 30. Januar 2003).
In seiner Ansprache an das Diplomatische Corps vom 12. Januar
2004 hat Papst Johannes-Paul II. beklagt: "in einigen Ländern"
sei eine Haltung zu beobachten, die zu einer Gefahr für die umfassende
Respektierung der Religionsfreiheit werden könnte.
Zwar werde der persönliche Glaube überall respektiert, doch
dies gelte nicht für die "gesellschaftliche Dimensionen der
Religionen". Die empfindliche Reaktion mancher französischer
Politiker zeigte, daß die Botschaft an richtiger Stelle verstanden
wurde.
... Ich bin mit nicht wenig anderen Menschen der Überzeugung,
daß die Kirche weder in Frankreich noch in Deutschland die geplanten
Verbote und Einschränkungen gegen religiöse Symbole unterstützen
sollte. Sie ist eine Anwältin der religiösen Freiheit, wie
es das II. Vatikanische Konzil lehrt. So sehr es wünschenswert
ist mit dem Staat zusammenzuarbeiten, so wichtig ist es negative staatliche
Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu benennen. Das geplante
Kopftuchgesetz ist eine solche Entwicklung! In Deutschland wird nun
unter einer Prämisse einer angeblich politischen Gefahr und der
Befreiung der Frau ein religiöses Symbol verboten werden, welches
die moslemische Frau in tiefe Gewissensnöte stürzt und das
Recht auf das öffentliche Glaubensbekenntnis untergräbt, wenn
sie nicht ihren Beruf verlieren will. In Frankreich geschieht dies alles
noch viel offener im Namen eines Laizismus. Wenn es sich aber ein Staat
erlaubt die Symbole eines religiösen Bekenntnisses zu verbieten,
einzuschränken, ihre Benutzung zu bestimmen, dann müssten
eigentlich die geistigen Alarmglocken deutlich vernehmbar sein.
Jener Geist, der frommen moslemischen Frauen und Mädchen
das Tragen von Kopftüchern als Lehrerin oder Schülerin verbieten
will, wird in Zukunft auch nicht davor Halt machen gegen Kreuze, Kippas,
und zur gegeben Zeit auch gegen weitere Symbole des Glaubens vorzugehen.
Die Verteidigung der religiösen Rechte der Moslems ist nicht nur
ein Akt der Gerechtigkeit, sondern fördert auch den interreligiösen
Dialog mit den Moslems. Sie ist ein aktiver Beitrag der Hochachtung,
die wir den Moslems in einer brüderlichen Liebe entgegenbringen
können.
...Niemand wird durch ein solches geplantes Gesetz geholfen.
Weder wird die Gefahr eines islamischen Fundamentalismus verringert,
noch wird einem Freiheitsanliegen moslemischer Frauen durch eine Art
"Zwangsemanzipation" gedient. Hingegen sind die Folgen eines
ungerechten und diskriminierenden Gesetzes, welches die religiöse
Freiheit einschränkt, unüberschaubar.